Allgemeine Bedingungen
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise für Pauschalreisen sind Bestandteil des Vertrages bzw. Betreuungsscheins– Vouchers, ausgestellt von der Reiseagentur Sončni Vzhod (im Folgenden: Agentur) bzw. die autorisierte Agentur und der Passagier bzw. eine Gruppe, die sich für eine bestimmte Pauscheilreise anmeldet.
- Die Agentur verkauft Einzel- und Pauschalreisen, bei denen sie als Reiseveranstalter auftritt, Reiseleistungen anderer Anbieter und Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter, bei denen sie als autorisierter Verkäufer auftritt.
- Für Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter und Reiseleistungen anderer Anbieter gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auch aus deren Preislisten bzw. Programme ersichtlich sind. Der Name des verantwortlichen Veranstalters ist in den Katalogen und Reiseprogrammen ersichtlich und wird auf dem Vertrags-/Anmeldeformular bzw. auf der Reisebescheinigung angegeben.
- Mündliche Informationen, die von Kunden an Verkaufsstellen eingeholt werden, binden den Veranstalter nicht mehr als schriftliche Angaben im Angebot oder Programm.
2 ANMELDUNGEN
- Anmeldungen werden von der Reiseagentur Sončni vzhod d.o.o., Trg osvoboditve 9, 2230 Lenart v Slovenskih goricah, und allen autorisierten Agenturen angenommen. Bei der Anmeldung unterzeichnen der Reisende und die Agentur ein Anmeldedokument, das gleichzeitig als Reisebestätigung/Reisevertrag gilt.
- Die Annahme des Angebots der Agentur durch den Reisegast ist sowohl für ihn selbst als auch für die anderen Teilnehmer, zu deren Gunsten er den Vertrag abschließt (im Folgenden „Reisegast“), bindend. In jedem Fall ist der Mitreisegast ein Dritter des Vertrages zugunsten eines Dritten, der sich nach dem Obligationenrecht richtet, und er seine Rechte aus dem Vertrag ausschließlich über den Reisegast ausübt, der einen Vertrag mit der Agentur abgeschlossen hat.
- Vor der Annahme des Angebots ist der Reisende verpflichtet, sich sorgfältig mit allen darin enthaltenen Elementen und allen Warnungen der Agentur, anderer Reisedienstleister oder eines anderen Pauschalreiseveranstalters vertraut zu machen.
- Bei Anmeldung der Teilnehmer durch eine juristische Person kann dies auch ein Bestellformular oder eine E-Mail sein, die vom Veranstalter (Agentur) bestätigt werden muss.
- Zusätzlich zu der ausdrücklichen schriftlichen Anmeldung oder dem unterzeichneten Vertrag, gilt jede mündliche oder schriftliche Bestellung per Telefon oder Internet, die den Vor- und Nachnamen des Reisenden und Daten zur Geburt und seinen Wohnsitz sowie die Vor- und Nachnamen der Mitreisenden enthält, als verbindliche Annahme des Angebots der Agentur.
- Dabei bitte berücksichtigen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reisehinweise und Bestimmungen von Sonderbedingungen bzw. des Angebotes, veröffentlicht auf der Website der Agentur, in dem Moment als angenommen gelten, in dem der Reisende, im Falle einer telefonischen oder Internetbestätigung des Angebots, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und Angebote akzeptiert hat, d. h. wenn er die Pauschalreise bzw. die Reise per Telefon oder online bestellt hat. Unter Berücksichtigung ihrer Verpflichtung aus dem zweiten Gedankenstrich dieses Punktes wird auch davon ausgegangen, dass die Agentur dem Reisenden alle vorgeschriebenen Warnungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.
- Der Vertrag gilt mit dem Tag der mündlichen Bestätigung der Annahme des Angebots der Agentur durch den Reisenden, die die Agentur mit seiner Unterschrift auf dem Reisevertrag umsetzt, als abgeschlossen. Im Falle von Telefon- oder Internetverkäufen jedoch mit dem Datum, an dem die Agentur dem Reisenden eine schriftliche Bestätigung über die Annahme des Angebots der Agentur durch den Reisenden zusendet, wobei die Agentur verpflichtet ist, dem Reisenden bei Bestätigung eine solche auszustellen bzw. eine Reisebestätigung zu übermitteln.
- Bei der Anmeldung muss der Reisende alle erforderlichen Daten übermitteln und die vom Programm geforderten Unterlagen einreichen. Für den Fall, dass der Reisende bei der Anmeldung nicht die korrekten Daten aufführt, ist er für alle Kosten bzw. Schäden verantwortlich, die durch solche fehlerhaften Daten entstanden sind.
- Eine Mitteilung zur Abreise im Falle einer mehrtägigen Reise oder ein Gutschein, wird dem Reisenden 7-5 Tage vor der Reise per Post oder E-Mail zugesandt. Ausnahme sind Tagesausflüge, mehrstündige oder individuelle Erlebnisse, bei denen alles bereits im Programm selbst angegeben ist. Sollte der Reisende/Teilnehmer die Benachrichtigung aufgrund möglicher Fehler (Postanschrift, Adresse) bei der Übermittlung nicht erhalten, sollte er/sie sich rechtzeitig an die Verkaufsstelle wenden.
3 EINZAHLUNGEN
3.1 Reisearrangements im Gebiet der Republik Slowenien
- Die Agentur erhebt für ihre eigenen organisierten Programme, bis zur Dauer eines Tages, keine Anmeldegebühr für Reisende. Gemäß der Empfehlung des Verbandes der Reiseagenturen Sloweniens (ZTAS) erhebt die Agentur eine Anmeldegebühr von EUR 15 pro Anmeldeformular, wenn es sich um ein mehrtägiges Arrangement handelt. In diesem Fall können auf einem Anmeldeformular mehrere Personen (Gruppe) angemeldet werden. Zahlungen können vom Teilnehmer (einzeln oder als Gruppe) online, mit Karte, in Bar oder einer anderen Zahlungsmethode vorgenommen werden.
- Im Anmeldeformular oder dem Reisevertrag steht, ob es sich um ein Arrangement in eigener Organisation oder um den Verkauf eines Arrangements eines anderen Reiseveranstalters handelt.
- Beim Kauf von Guthaben oder Geschenkgutscheinen hat der Teilnehmer die Bezahlung der Leistung vor Inanspruchnahme zu 100 % zu begleichen, wobei die Bezahlung online, per Karte, Bargeld oder einem anderen Zahlungsmittel erfolgen kann.
- Beim Kauf von mehrtägigen Arrangements in eigener Organisation hat der Teilnehmer (einzeln oder als Gruppe) 30 % der Vorauszahlung und eine Anmeldegebühr von EUR 15 zum Zeitpunkt der Anmeldung zu zahlen, der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise zu zahlen.
- Beim Kauf individueller Erlebniserlebnisse in eigener Organisation, muss der Teilnehmer die Leistung vor Inanspruchnahme zu 100 % bezahlen.
- Beim Kauf von Gruppenarrangements, die von einigen Stunden bis zu einem Tag dauern, rechnet der Gruppenleiter oder das Unternehmen im Namen der Teilnehmer den Gesamtbetrag auf Basis der von der Agentur nach Abschluss der Leistung ausgestellten Rechnung ab.
- Im Falle einer Teilung der Kosten des Arrangements auf mehrere Reiseveranstalter gelten für die Einzelleistung (z. B. getrennte Beförderung und getrenntes Programm) die Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
- Beim Kauf eines Arrangements von einem anderen Reiseveranstalter werden die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters berücksichtigt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Anmeldung und eine Anmeldegebühr von 30 % des Wertes des Arrangements bei der Anmeldung, der Restbetrag vor Leistungserbringung.
- Zahlt der Reisende den Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gilt dies als Stornierung des Arrangements. In diesem Fall gelten die Regelungen zum Widerruf des Arrangements durch den Reisenden aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweisen.
3.2 Arrangements für Reisen außerhalb der Republik Slowenien
- Bei der Anmeldung muss der Reisende alle erforderlichen Daten übermitteln und die vom Programm geforderten Unterlagen einreichen.
- Für den Fall, dass der Reisende bei der Anmeldung nicht die korrekten Daten aufführt, ist er für alle Kosten bzw. Schäden verantwortlich, die durch solche fehlerhaften Daten entstanden sind.
- Bei der Anmeldung zu mehrtägigen Arrangements ist vom Teilnehmer/Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 30 % sowie die Anmeldegebühr zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Abreise beglichen werden.
- Bei der Anmeldung zu eintägigen Einzelarrangements ist vom Teilnehmer/Reisenden eine Anzahlung von 30 % und die Anmeldegebühr zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Abreise beglichen werden.
- Bei der Anmeldung zu eintägigen Gruppenarrangements hat der Teilnehmer/Reisende bzw. das Unternehmen im Namen der Gruppe die Anmeldegebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Abreise beglichen werden.
- Bei der Zahlung eines Flugtickets muss der Passagier/Teilnehmer 50 % des Vertragswertes bei der Anmeldung und die restlichen 50 % innerhalb von 30 Tagen danach, spätestens jedoch 15 Tage vor Abflug, bezahlen.
- Abhängig von den Besonderheiten der Reisende und Programme können die Buchungs- und Zahlungsbedingungen unterschiedlich angepasst werden.
- Bei der Anmeldung schließen der Reisende und die Agentur einen Vertrag ab, der gleichzeitig als Reisebestätigung gilt und Informationen über das Arrangement enthält, oder aber, dieser Vertrag bezieht sich auf das Programm des Arrangements, in dem diese Informationen aufgeführt sind.
- Die Anmeldung des Reisenden gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Reisende seinen Verpflichtungen bezüglich der Vorauszahlung per E-Banking oder Kreditkarte nachkommt und den Vertrag nicht physisch unterschreibt oder wird nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt abgelehnt.
- Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Reisende die Zahlung an der Kasse der Agentur oder bei einer der Banken, Postämter oder im elektronischen Banking vornimmt.
- Zahlt der Reisende den Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gilt dies als Stornierung des Arrangements. In diesem Fall gelten die Regelungen zum Widerruf des Arrangements durch den Reisenden aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweisen.
- Gemäß der Empfehlung des Verbandes der Reiseagenturen Sloweniens (ZTAS) erhebt die Agentur eine Anmeldegebühr von EUR 15 pro Anmeldeformular.
4 RATENZAHLUNGEN
- Mit Zustimmung der Agentur kann der Reisende/Teilnehmer das Arrangement auch in Raten bezahlen.
- Ratenzahlung per Banküberweisung: 30 % des Wertes zum Zeitpunkt der Buchung, die Differenz in 2-5 gleichen Raten. Die Anzahl der Raten richtet sich nach dem Reisedatum, die letzte Rate ist spätestens 15 Tage vor Reiseantritt fällig.
- Die Zahlung in Raten ist mit Karten möglich, die dies ermöglichen. Die Anzahl der Raten hängt von der Höhe des Arrangements ab: 2-8 Raten für Arrangements bis zu 1.000 Euro, 2-12 Raten für Arrangements über 1.000 Euro. Der Mindestbetrag einer Rate beträgt 50 EUR. Flugtickets können in keinem Fall mit einer Diners-Kreditkarte bezahlt werden.
- Die Tatsache der Zahlung mit einer Kreditkarte durch einen Mitreisenden oder einen Dritten zum Zwecke der teilweisen oder vollständigen Zahlung im Rahmen dieses Reisevertrags, begründet die gesamtschuldnerische Zahlungsverpflichtung dieses Zahlers hinsichtlich der Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber nur bis zur Höhe der Zahlung.
5 PREISE
- Die Preise verstehen sich in EUR und sind im Programm des jeweiligen Erlebnisses, Ausflugs, Reise oder sonstiger Leistungen aufgeführt. Das Arrangement kann eine Preisberechnung auf Basis der Mindestzahl der Reisende/Teilnehmer enthalten.
- Wenn die Agentur im Programm mehrere Preise für eine unterschiedliche Teilnehmerzahl veröffentlicht, ist der Reisende/Teilnehmer verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend der endgültigen Teilnehmerzahl zu zahlen.
- Bei der Anmeldung wird dem Reisenden je nach Anbieter ein niedrigerer bzw. höherer Preis berechnet. Wird die im Programm zu einem günstigeren Preis vorgesehene Anzahl an Reisenden nicht erreicht, ist der Reisende auf Verlangen des Reiseveranstalters bzw. der Reiseagentur verpflichtet, die im Programm genannte Differenz spätestens am Tag vor Reiseantritt zu begleichen. Wird ein höherer Preis berechnet und die Anzahl der Reisende zu einem niedrigeren Preis erreicht, wird die Differenz spätestens 3 Werktage nach Erhalt des Berichts des Veranstalters/der Agentur über die endgültige Anzahl der teilnehmenden Reisenden an den Reisenden zurückerstattet. Sofern die Agentur selbst Veranstalter ist, ist sie dazu verpflichtet, dies bis zum Tag der Reise zu tun.
- Gemäß Artikel 900 des Obligationenrechts und Artikel 57d des ZVPot-1 behalten wir uns das Recht vor, den Preis der Reise zu erhöhen (dies ist gesetzlich bis zu 20 Tage vor Beginn der gebuchten Reise zulässig), wenn sich nach Vertragsabschluss Änderungen ergeben haben, die sich auf den Preis der Vereinbarung auswirken (Wechselkursänderung, Preiserhöhung von Beförderern und Hoteliers) oder die Anzahl der registrierten Reisenden für den angegebenen Preis nicht ausreicht.
- Gemäß Artikel 902 des Obligationenrechts behalten wir uns das Recht vor, die Reise zu stornieren. Gemäß ZVPot-1 können Preise nur erhöht werden, wenn diese Möglichkeit im Vertrag angegeben ist bzw. Angaben zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthält.
- Übersteigt die Erhöhung des vereinbarten Preises 8 %, hat der Teilnehmer das Recht, vom Vertrag nach dem Obligationenrecht zurückzutreten, ohne den Schaden ersetzen zu müssen. In diesem Fall erstattet die Agentur dem Reisenden den bezahlten Betrag des Arrangements, nicht jedoch die Kosten für Visa, Impfungen usw. In keinem Fall erhebt eine solche Bestimmung den Anspruch, dass sich die Bedingungen für die Erhöhung des Preises der Vereinbarung ergeben. Im Falle einer Preiserhöhung werden die Reisende schriftlich darüber benachrichtigt.
- Für den Fall, dass zwei oder mehrere Reiseveranstalter an der Organisation des Arrangements beteiligt sind, gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters für die einzelne Leistung (z. B. separate Beförderung und separates Programm).
- Die Agentur kann im Programm festlegen, dass der Reisende die im Ausland erbrachten Dienstleistungen direkt an eine ausländische Person in der im Programm vorgesehenen Weise bezahlt. In diesem Fall reklamiert der Reisende die Beschwerde direkt bei einer ausländischen Person.
- Für die Erstellung von Einzelprogrammen (nach einer speziellen „A la cart“ -Bestellung für Einzelpersonen oder eine kleine Gruppe) berechnen wir die Kosten für die Erstellung des Programms in Höhe von EUR 30.
- Für jede Änderung der Buchung (Ticket, Name des Teilnehmers, etc.) vor Erbringung der Leistung hat die Agentur das Recht, die Kosten in Höhe von EUR 15/Anmeldungsformular zu erstatten.
- Alle Rabatte und Vorteile schließen sich gegenseitig aus und summieren sich nicht.
6 LEISTUNGEN, DIE IM PREIS ENTHALTEN SIND UND ZUSCHLÄGE
- Der Preis beinhaltet nur Leistungen, die explizit als solche im Programm oder auf dem Einzelnachweis aufgeführt sind (z.B. Verkostungen, Eintrittsgelder, Hotelleistungen, Transfers, fachgerechte Reiseleitung, Arrangementorganisation, etc.).
- Sofern im Programm nicht anders angegeben, gelten die Preise für jedes Erlebnis oder Paket pro Person, und mehrtägige Arrangements beinhalten standardmäßig die Unterkunft in Doppelzimmern oder Kabinen.
- Besondere oder zusätzliche Leistungen sind Leistungen, die nicht im Preis des Arrangements inbegriffen sind (Verkostung, Eintrittspreis, Einzelzimmer, Sondermahlzeiten, etc.) oder für die im Programm zusätzliche Gebühren vorgesehen sind (Visa, optionale Ausflüge, Getränkepakete, Coris-Versicherung mit Assistenz im Ausland, etc.). Diese Leistungen werden vom Fahrgast gesondert bezahlt, sofern im Programm nicht anders angegeben.
- Für den Fall, dass spezielle oder zusätzliche Dienstleistungen für ein individuelles Arrangement angeboten werden, übermittelt der Reisende zum Zeitpunkt der Anmeldung seine Wünsche nach diesen Dienstleistungen und zahlt diese zusätzlich zum Preis der Vereinbarung.
- Während der Reise selbst werden besondere Leistungen extra an den Reiseleiter bzw. die Reiseleitung vor Ort der Leistungserbringung vergütet, sofern noch freie Stellen vorhanden sind. Der Zuschlag vor Ort kann höher sein als der Preis, der dem Reisenden vor der Reise angeboten wurde.
7 STORNIERUNG DER REISE/DER DIENSTLEISTUNGEN DURCH DEN REISENDEN UND RÜCKERSTATTUNG
- Möchte der Reisende die von ihm beantragte Reise stornieren, muss er dies schriftlich mitteilen. In diesem Fall hat die Reiseagentur Sončni vzhod das Recht, einen Teil der Zahlung aufgrund der durch eine solche Stornierung entstandenen Kosten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung und der Art des touristischen Arrangements zurückzuhalten.
- Beim Kauf einzelner Erfahrungserlebnisse kann der Reisende/Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf eine Rückerstattung in Höhe von 100 % des Kaufpreises verlangen. Nach diesem Zeitraum kann der Teilnehmer die Art der Erfahrung/Dienstleistung gegen eine Erfahrung/Dienstleistung von gleichem oder höherem Wert (gegen Aufpreis des Teilnehmers) austauschen.
- Beim Kauf von Guthaben in einem bestimmten Wert kann der Reisende/Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf eine Rückerstattung in Hohe von 100 % des Kaufpreises verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
- Beim Kauf eines Geschenkgutscheins kann der Reisende/Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf eine 100 % Rückerstattung beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, der Reisende/Teilnehmer kann jedoch innerhalb eines Monats nach dem Kauf eine Änderung des Gutscheininhalts oder des Namens des Teilnehmers beantragen. In diesem Fall wird ihm eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15 EUR/Gutschein in Rechnung gestellt.
- Für den Fall, dass die Agentur als Vermittler auftritt, gelten die Stornobedingungen des Reiseveranstalters, die auf dem Voucher bzw. auf dem Bestätigungsdokument angegeben sind.
- Storniert der Reisende das Arrangement, ist die Agentur berechtigt, den Betrag der Anmeldegebühr für den Vertrag einzubehalten. Der Prozentsatz der von der Agentur einbehaltenen Kosten (%) basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung der Reise oder Kreuzfahrt beträgt wie folgt:
- Bis zu 180 Tage vor Abreise: nicht erstattungsfähige Anzahlung für Flugtickets in Höhe von EUR 50 pro Passagier, nicht erstattungsfähige Anzahlung für Kreuzfahrtreservierungen in Höhe von EUR 90 pro Passagier und damit verbundene Kosten: Anmeldegebühr in Höhe von EUR 15 und Stornierungsrisikoversicherungsprämie (wenn sich der Kunde bei der Anmeldung dafür entschieden hat).
- von 179 bis 120 Tage vor Reiseantritt 15 % des Preises des Arrangements
- von 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 25 % des Preises des Arrangements
- von 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 % des Preises des Arrangements
- von 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 % des Preises des Arrangements
- 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 % des Preises des Arrangements
- 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 75 % des Preises des Arrangements
- 19 bis 10 Tage vor Reiseantritt 90 % des Preises des Arrangements
- von 9 bis 0 Tagen (Abreisetag) 100 % des Preises des Arrangements.
- Für den Fall, dass die Agentur als Veranstalter von Pauschalbusreisen in Slowenien und Europa auftritt, gelten folgende Stornobedingungen des Reisenden:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 15 % des Preises des Arrangements
– ab 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % des Preises des Arrangements
– ab 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Preises des Arrangements
– ab 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 40 % des Preises des Arrangements
– ab 19 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Preises des Arrangements
– ab 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 80 % des Preises des Arrangements
– ab 7 bis 0 Tage vor Reiseantritt 100 % des Preises des Arrangements
- Als Stornierung gilt, wenn der Reisende der Agentur eine unterzeichnete schriftliche Stornierung vorlegt. Wenn der Reisende keine schriftliche Stornierung vornimmt, wird davon ausgegangen, dass er das Arrangement nicht storniert hat. Während der Reise kann der Reisende die Reise nur auf seinen Wunsch und mit einer schriftlichen Unterbrechungserklärung unterbrechen.
- Bricht der Reisende die bereits begonnene Reise ab, so hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Alle zusätzlichen Kosten, die dem Reisenden im Falle eines Vertragsrücktritts während der Durchführung des Programms entstehen (Hotels, Transport usw.), gehen zu Lasten des Reisenden und sind verpflichtet, diese persönlich zu begleichen.
- Hat der Reisende die Stornogebühr / Versicherung des Stornorisikos von touristischen Reisen bezahlt, gelten die Bestimmungen im Falle der Stornoversicherung aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft, bei der die Agentur eine Versicherung abschließt.
- Wenn der Reisende den Namen des Teilnehmers für die gebuchte Reise ändern oder ersetzen möchte, zahlt er für jede Änderung 50 EUR pro Person und etwaige zusätzliche Kosten der Änderung (höherer Preis für Kabine, Unterkunft, Flugticket …). Ungeachtet der oben genannten Stornokosten können diese auch höher ausfallen, wenn dies durch die Bedingungen der Reiseorganisation bedingt ist, die der Agentur durch die geltenden Verkaufsbedingungen vorgegeben und von den Geschäftspartnern vorgegeben werden.
- Für den Fall, dass die Bedingungen für die Kostenerstattung wegen Reiserücktritts im Programm anders geregelt sind, gelten die im Programm genannten Bedingungen. Ändert der Reisende während der Reise das Programm nach Belieben bzw. nicht nach dem Programm reist, das Bestandteil des Vertrags mit der Agentur ist, so gilt dies als Rücktritt des Reisenden während der Reise. In diesem Fall ist der Reisende für die dadurch verursachten Kosten und Schäden verantwortlich.
- Im Falle einer Programmänderung auf eigenen Wunsch oder aufgrund höherer Gewalt, ohne dass hierfür seitens der Agentur aufgrund einer nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung ein Grund vorliegt, besteht kein Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz oder Preisminderung.
- Stornokosten in Höhe von 100 % des Arrangementwertes fallen auch dann an, wenn der Reisende nicht rechtzeitig am Abreiseort oder in der Beherbergungseinrichtung erscheint (No-Show), das Arrangement storniert bzw. die Reise bereits nach Antritt der Reise unterbricht, und schließlich in Fällen, in denen ein Ticket für die Reise gekauft wird, das unabhängig vom Datum der Stornierung, 100 % Stornokosten berechnet.
- Die Agentur haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gepäck, Dokumenten und anderem Eigentum der Reisende/Teilnehmer. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Reisende/Teilnehmer selbst.
- WICHTIG: Für Kreuzfahrten und Reisen einschließlich mit Flugtransport gelten oft deutlich strengere Stornobedingungen (die Fluggesellschaft berechnet oft 100 % der Stornokosten für das gekaufte Ticket, unabhängig vom Stornodatum), über die sich der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung, im Klaren sein muss. In solchen Fällen gelten die Stornobedingungen der Rederei bzw. des Flugunternehmens für das gesamte Programm oder für einen Teil des Programms, auf den sich die Leistung des Flugunternehmens oder der Reederei bezieht.
8 RECHT DES VERANSTALTERS, DIE REISE ZU STORNIEREN ODER ZU ÄNDERN
- Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften behält sich die Agentur im Falle einer unzureichenden Teilnahme (Artikel 900 und 902 des Obligationenrechts) das Recht vor, die Reise abzusagen oder das Programm zu ändern und den Reisenden darüber zu benachrichtigen, jedoch spätestens:
– 20 Tage vor Beginn des touristischen Pakets für Reisen, die länger als sechs Tage dauern;
– 7 Tage vor Beginn des touristischen Pakets für Reisen, die länger als zwei bis sechs Tage dauern;
– 48 Stunden vor Beginn des touristischen Pakets für Reisen, die kürzer als zwei Tage dauern.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, die Uhrzeit und das Datum der Abfahrt aufgrund einer Änderung des Flug- oder Schiffsfahrplans oder höherer Gewalt zu ändern sowie das Recht auf eine andere Fahrtrichtung, wenn sich die Reisebedingungen ändern (neue Fahrpläne, Naturkatastrophen und andere unvorhergesehene Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, ohne besondere Entschädigung gemäß den geltenden Vorschriften im internationalen Passagierverkehr).
- Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, die Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände zu stornieren, wenn die Durchführung der Pauschalreise nicht möglich ist. Im Falle einer Absage des Veranstalters hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher Zahlungen, jedoch nicht auf etwaige Schäden oder auf die Übertragung des gezahlten Betrages auf einen anderen Termin.
- Der Veranstalter haftet nicht für Entschädigungen für Verspätungen des Beförderers sowie für daraus resultierende Programmänderungen. · Im Falle einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter gemäß diesen Bedingungen besteht kein Anspruch des Reisenden auf Erstattung der Kosten für das für die Einreise in das Land, in das die Reise erfolgen soll, erforderliche Visum oder der Kosten für erforderliche Impfungen durch das Programm.
- Keine der Vertragsparteien haftet für einen Verstoß gegen den Reisevertrag, wenn die Unfähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder einzelner Bestimmungen davon auf unvorhergesehene, unerwartete und irreversible Ereignisse, allgemein bekannt als höhere Gewalt, oder Handlungen des Staates oder anderer zuständiger Verwaltungsbehörden sowie auf Handlungen Dritter zurückzuführen ist, die nicht vom Willen der Partei abhängig sind und die die Parteien nicht hätten erwarten, verhindern oder ablehnen können. Die Reiseagentur Sajko haftet gegenüber dem Reisenden nicht für Schäden, die dem Reisenden im Rahmen des Reisevertrags aufgrund höherer Gewalt entstehen.
9 REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
- Bei der Anmeldung kann der Reisende entscheiden, eine Stornogebühr zu zahlen, die sich nach der Höhe des Arrangements richtet. Der Reisende kann eine Rückerstattung des auf der Grundlage der gezahlten Stornogebühr gezahlten Betrags nur unter Vorlage geeigneter schriftlicher Nachweise (behördliche Vorladung, unerwartete Verschlechterung der Gesundheit, Unfall oder Tod von sich selbst oder seinen nahen Verwandten – Eltern, Kinder, Ehepartner) verlangen.
- Die Agentur bietet dem Reisenden/Teilnehmer die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung in Höhe von 4 % des Wertes des Arrangements abzuschließen (einfache Deckung).
- Die Kosten einer Stornorisikoversicherung für Flugtickets betragen 4,9 % des Flugticketpreises (einfache Deckung).
- Im Falle einer Stornierung ist der Reisende verpflichtet, der Agentur das entsprechende gültige Dokument (ärztliches Attest usw.) vorzulegen.
10 BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN
- Im Falle einer mangelhaften oder unvollständigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen auf der Reise ist der Reisende verpflichtet, unverzüglich vor Ort eine Beschwerde beim Reiseleiter, Begleiter oder Vertreter des Reiseveranstalters einzureichen, der das Reisearrangement des Reisenden, den direkten Dienstleister oder eine autorisierte lokale Agentur organisiert.
- Für den Fall, dass die Beschwerde dem Inhalt nach vor Ort gelöst werden konnte (z. B. mangelnde Sauberkeit des Zimmers, der Ausstattung, des Standorts des Zimmers …) und der Reisende sich nicht vor Ort über den Fehler beschwert und die oben genannten Personen nicht über die Unregelmäßigkeit informiert hat, wird davon ausgegangen, dass der Reisende mit der erbrachten Dienstleistung einverstanden war und somit das Recht verloren hat, spätere Beschwerden einzureichen, indem er eine Minderung des Preises der Dienstleistung oder die Zahlung von Schadensersatz verlangt.
- Die Agentur turizem wird eine Beschwerde nicht berücksichtigen, der der Reisende kein Beschwerdeprotokoll des Vertreters des Veranstalters oder des Leistungserbringers beigefügt hat, aus dem hervorgeht, dass der Mangel nicht vor Ort behoben werden konnte.
- Reklamationsverfahren: Unmittelbar vor Ort beschwert sich der Reisende über die unzureichende Leistung beim Vertreter des Veranstalters, in seiner Abwesenheit beim Dienstleister. Der Reisegast muss in gutem Glauben mit einem Vertreter zusammenarbeiten, um die Ursache der Beschwerde zu klären. Wenn der Passagier die angebotene Reklamationslösung, die den bezahlten Leistungen im Rahmen des Programms entspricht, nicht akzeptiert, wird die Agentur spätere Schadensersatzforderungen oder eine Minderung des Reisepreises nicht berücksichtigen. Wenn die Ursache der Beschwerde nicht beseitigt werden kann, erstellen der Reisende und der Vertreter einen schriftlichen Bericht. Nach der Rückkehr von der Reise muss der Reisende innerhalb der gesetzlichen Frist ab Ende der Reiseeine schriftliche Beschwerde per Einschreiben an die Adresse: TA Sončni vzhod d.o.o., Trg osvoboditve 10, 2230 Lenart, oder an die E-Mail-Adresse: soncni.vzhod.travel@gmail.com senden. Der Reisende muss Nachweise beifügen, die die Begründetheit der Beschwerde belegen (obligatorische schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Vertreters oder Dienstleisters, Rechnungen aufgrund zusätzlicher Kosten, Bildmaterial usw.).
- Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden erstmals innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu antworten und schließlich innerhalb einer angemessenen Frist, die erforderlich ist, um Informationen über die Ursache der Beschwerde vom Dienstleister zu erhalten, oder innerhalb der Zeit, die erforderlich ist, um Informationen von Dritten gemäß Artikel 892 des Obligationenrechts zu erhalten. Bis zur Beantwortung der Beschwerde des Reisenden durch den Veranstalter, verzichtet der Reisende auf das Recht, die Beschwerde an Dritte und zuständige Institutionen weiterzuleiten oder Informationen an die Medien und andere Öffentlichkeit weiterzugeben.
- Der Veranstalter wird Beschwerden nur dann klären, wenn die Ursache nicht vor Ort behoben werden konnte.
- Im Falle einer Reklamation für eine Reise, bei der die Agentur nicht der Reiseveranstalter ist, leitet die Agentur die Reklamation an den zuständigen Reiseveranstalter weiter und benachrichtigt den Reisenden schriftlich über die Lösung der Reklamation. Wir setzten die Reisende darüber in Kenntnis, dass ausländische Veranstalter eine kürzere Frist für die Einreichung von Beschwerden haben, nämlich 30 Tage. Daher empfehlen wir, dass Reisende die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen. Für den Fall, dass die Agentur ausschließlich als Informant fungiert, muss der Reisende alle Reklamationsansprüche vor Ort beim eigentlichen Veranstalter des fakultativen Ausflugs, Besichtigung … zur Geltung bringen.
- Ohne schriftliche Beanstandung bearbeitet die Agentur keine Anträge auf Preisminderung, Schadensersatz und sonstige Ansprüche.
- Die Beschwerde muss unterschrieben sein und jeder Reisende kann sie im eigenen Namen einreichen oder einen Dritten schriftlich bevollmächtigen. Die Vollmacht muss der Beschwerde beigefügt werden, andernfalls wird die Agentur eine solche Beschwerde nicht bearbeiten.
- Die Beanstandung muss begründet sein, so dass der Reisende der Beanstandung entsprechende Nachweise und entsprechende Bescheinigungen des Hoteliers, Beförderers oder einer anderen relevanten Person über die tatsächliche Situation, auf deren Grundlage der Reisende seinen Anspruch geltend macht, beifügen muss.
- Gemäß Artikel 894 des Obligationenrechts ist die maximale Entschädigung für unvollständige Leistungen auf den gezahlten Betrag begrenzt. Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Wertes der nicht erbrachten Leistungen. Diese Bestimmung gilt nicht für den Fall, dass die Agentur das Recht hat, die Vereinbarung zu stornieren oder das Programm gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Gesetz zu ändern. Die Haftungsbeschränkung gilt für
- alle Reisen, für die ein Reisevertrag geschlossen wurde.
- Der Reisende hat keinen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns und auf Ersatz des daraus entstehenden immateriellen Schadens und der daraus entstehenden Kosten.
11 RECHTE DER REISENDE BEI INSOLVENZ DES VERANSTALTERS
- Sollten einzelne Reiseleistungen oder eine damit zusammenhängende Reiseleistung aufgrund der Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht werden, fordert der Reisende deren Erfüllung bei dem Adressaten an, über den er bei Vertragsschluss informiert wurde.
- Die Agentur leistete eine Bürgschaft bei Liquiditätsproblemen mit einem Versicherungsvertrag und einer Bürgschaftsurkunde.
- Wird die Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen zur Erfüllung der Insolvenzversicherungsrechte des Veranstalters aufgrund von Liquiditätsproblemen der Agentur verweigert, so hat sich der Verbraucher an die Telefonnummer des Assistance Centers der Versicherung zu wenden.
12 SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
- Die Agentur schützt alle personenbezogenen Daten, die über Reisende erhoben werden, gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 94/2007 – UPB – 1, im Folgenden: ZVOP – 1) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
- Mit der Anmeldung oder Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Reisende gemäß Abs. 2 Artikel 10 ZVOP-1 mit der Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung einverstanden.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Reisende, der der Auftraggeber bzw. der Besteller der Buchung auf Anfrage ist, die personenbezogenen Daten der Mitreisenden, die er bei Vertragsabschluss angibt, mit deren Zustimmung und Kenntnis des Vertragsinhalts erhalten hat. Die alleinige Verantwortung für die Bereitstellung personenbezogener Daten anderer Teilnehmer/Reisende liegt beim Reisenden, der auch der Anmelder ist.
- Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Reisende gleichzeitig der Agentur zu:
- zur Weitergabe personenbezogener Daten an autorisierte Dritte (z.B. Agenturen im Ausland, Anbieter und Dienstleister…);
- dass die personenbezogenen Daten des Reisenden verwendet werden können, um über das Angebot der Agentur und ihrer Partner per E-Mail, sozialen Netzwerken und gedruckten Publikationen zu informieren;
- dass der Reisende während der Erbringung der Reiseleistung fotografiert oder aufgezeichnet wird und dass das so erhaltene Material für Werbezwecke der Agentur verwendet werden kann.
- Möchte der Reisende keine der in den vorstehenden Punkten genannten Einwilligungen erteilen, kann er bei der Beantragung eines individuellen Programms seinen Willen durch eine schriftliche Erklärung zum Ausdruck bringen, die die Agentur oder ein anderer Reiseveranstalter berücksichtigt.
13 GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT
- Im Falle einer Streitigkeit, die zwischen dem Reisenden und der Agentur nicht gütlich beigelegt werden kann, kann der möglicherweise betroffene Reisende als Gläubiger, nach eigenem Ermessen zwischen einem Gericht wählen, in dessen Gebiet er selber den ständigen Wohnsitz bzw. vorübergehenden Aufenthalt hat, einem Gericht, in dessen Gebiet die Agentur ihren Sitz hat, sowie einem Gericht, in dessen Gebiet der Vertrag geschlossen wurde und die ggf. betroffene Agentur wählt als Gläubigerin ein örtlich zuständiges Gericht ihrer Wahl, nämlich, zwischen einem Gericht, in dessen Gebiet der Reisende seinen ständigen Wohnsitz bzw. vorübergehenden Aufenthalt hat, einem Gericht, in deren Hoheitsgebiet sie selber ihren Sitz hat, und einem Gericht, in deren Hoheitsgebiet der Vertrag geschlossen wurde.
14 GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Soweit eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen von den Bestimmungen im Programm oder Flugblatt für eine einzelne Reise abweicht, gelten die Bestimmungen des Programms bzw. des Flugblatts.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme und werden in allen nach ihrer Annahme geschlossenen Vertragsverhältnissen wirksam.
- Soweit diese Bedingungen dem Reisenden einen engeren Umfang an Rechten einräumen, als ihm nach den im Hoheitsgebiet der Republik Slowenien geltenden Vorschriften zustehen, gelten bei etwaigen Streitigkeiten die Bestimmungen dieser Vorschrift.
- Wenn der Reisende/Teilnehmer und die Agentur die Streitigkeit nicht gütlich beilegen können, ist das Gericht in Lenart für die Beilegung der Streitigkeit zuständig.
- Alle Bedingungen und Anweisungen sind auf der Website www.soncni-vzhod.si veröffentlicht.